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Yeah !!??

Nach #KultEr und #KultTipp ruft Tanja Praske zu #KultDef auf ! Äh ? Bitte ? Was ? Jurist_innen und Definitionen – das warf uns gleich einmal in die juristische Denkschiene. Wie und wo ist das geregelt, wer definiert den Begriff (sic!), etc. Nach der ersten Euphorie und Brainstormen via Skype, stellte sich bei uns die Ernüchterung ein – wir können und wollen Kultur nicht definieren und je länger wir darüber nachdachten, umso mehr schlich sich auch ein negatives Gefühl ein. Kultur umfasst soviel, beinhaltet viele Facetten und Aspekte, so dass wir in unserem Beitrag zu #KultDef unsere Gedanken dazu festhalten möchten.

Yeah !!?? Als “Antwort” auf Maria Männigs Beitrag zu #KultDef – KULTUR UND ALLE SO YEAH !. “Antwort”, weil wir nicht explizit darauf eingehen, allerdings spricht Maria Männig in ihrem Beitrag bereits viele interessante Aspekte des Kulturbegriffs an. “Antwort”, weil “Yeah !!??” gut das ausdrückt, was wir beim Nachdenken, Recherchieren und Schreiben empfanden. Zunächst Yeah !! , dann Yeah ??

„Kultur, als das über das System der Selbsterhaltung der Gattung Hinausweisende, enthält allem Bestehenden, allen Institutionen gegenüber unabdingbar ein kritisches Moment.“ Adorno, Kultur und Verwaltung, 1960, S. 131.

…#Kulturbegriff – ein kläglicher Versuch, der scheitern muss

Der Begriff Kultur (im Sinne eines Begriffes) wurde im Rahmen der Blogparade schon vielfach definiert, diskutiert und unterschiedlich dargestellt. Zu bemerken ist, dass sich (nicht nur, aber dort im besonderen) auf einer wissenschaftlichen Ebene in den unterschiedlichsten Disziplinen und Forschungsansätzen jeweils ein anderer Zugang zum Begriff Kultur selbst ergibt (Kulturbegriff der Soziologie, Ethnologie, Archäologie, Geographie, Geschichtswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur uvm.), mit viel Gemeinsamkeiten, aber auch mit viel Trennenden.

Kulturbegriff in den Kulturwissenschaften

Nach einiger Recherche fanden wir die Vorlesung “Kulturwissenschaft und Cultural Studies: Fragen und Theorien” von Prof. Sieder, der sich im Rahmen dieser ua. mit den Kulturtheorien beschäftigte, demnach werden folgende Kulturbegriffe unterschieden:

1. normativer Kulturbegriff des Bürgertums im Kontext von Aufklärung, bürgerlicher Revolution und Industrialisierung (19. und frühes 20. Jh.)
2. totalisierender (romantischen) Kulturbegriff (Kultur = Zivilisation = „Volk“ = „Kulturkreis“)
3. anthropologisierender Kulturbegriff (Arnold Gehlen, Helmut Plessner u. a.)
4. sektoraler Kulturbegriff (Kultur = Kunst, Bildung, Wissenschaft)
5. Kulturbegriff der rezenten Sozial- und Kulturwissenschaften (Kultur als symbolische Organisation der Wirklichkeit)

Zum normativen Kulturbegriff ist zu bemerken, dass er eine (moralisch-ethischen und politischen) Bewertung einer bestimmten Lebensweise und eines bestimmten Werte-Komplex (VO Prof. Sieder) verbindet. Im 19. Jahrhundert erhob sich das Bürgertum zur “einzig legitimen Kultur“. Treffpunkt der sogenannten bürgerlichen Kultur waren nach Sieder die Villa, der Salon, das Amt, Geschäfte und öffentliche Einrichtungen wie Vereine, Theater etc. Eine Abgrenzung zum “spiel- und vergnügungssüchtigen Adel” sowie zum “schmutzigen, faulen und sittlich verwahrlosten Proletariat“. Der auf nur eine Klasse bezogene Kulturbegriff taugt nach Sieder heute nicht mehr.

Der totalisierende (romantische) Kulturbegriff setzt ganze Gesellschaften mit Kultur gleich, Sieder nennt hier die Beispiele der deutschen Kultur der deutschen Gesellschaften oder die französische Kultur der französischen Gesellschaft. Im Unterschied zum normativen Kulturbegriff nehmen hier alle unterschiedlichen Klassen einer Gesellschaft an der Kultur teil, dies könne nach Sieder, der auf Johann Gottfried Herder verweist, den Respekt und die Anerkennung vor der Kultur eines anderen Landes zwar stärken, allerdings zu nationalem Kultur-Chauvinismus führen. Im Konflikt- oder Kriegsfall führte dies dazu, dass andere nationale Kulturen als unterlegen oder minderwertig dargestellt wurden. Sieder kritisiert, dass dieser Kulturbegriff die kulturelle Diversität im Inneren einer Gesellschaft verkenne.

Die Grundthese des anthropologisierenden Kulturbegriffs ist nach Sieder, dass der “Mensch ein Mängelwesen ist, das eine zweite, kulturelle Geburt benötigt und auch danach kaum allein und auf sich gestellt leben kann, darauf angewiesen, Kultur aufzubauen und zu erhalten und Technik zur Überwindung seiner körperlichen Grenzen zu entwickeln.” Demnach sei der Mensch als Individuum und Gattungswesen zwangsläufig ein Kulturhistoriker seiner selbst. Kultur erscheint in dieser Perspektive als conditio humana, oder anders gesagt: eine kulturelle Natur.

Beim sektoralen Kulturbegriff beschränkt nach Sieder die Kultur auf die Sektoren – Kunst, Bildung, Wissenschaften, Religionen und Philosophien in denen Experten vermittelnd und lehrend tätig sind und den Massen in einer erhöhten Weise gegenüberstehen. Somit ist hier Kultur etwas mit einer hohen Schwelle, so dass sich nur Hochgebildete damit auseinander setzen.

Der rezente Kulturbegriff zählt zu den jüngste Auffassung des Kulturellen und wird hier als “die symbolische Organisation von Wirklichkeiten” verstanden, symbolischen Ordnungen und kulturellen Codes, die das Handeln von Individuen, Gruppen und Massen leiten und orientieren, sollen nach den Ausführungen nach Sieder expliziert werden. Der bedeutendste Vertreter ist Ernst Cassirer (1874 – 1945), der den Menschen als animal symbolicum definiert und nachdem eine Kulturwissenschaft “alle kulturellen Leistungen, d. h. alle symbolisierenden Leistungen des Menschen zu ihrem Gegenstand zu machen” habe.

Eine weitere Lektüre war “The Idea of Culture” – von Terry Eagleton auf Deutsch – Was ist Kultur ? Eine Einführung. Im ersten Kapitel werden die Versionen der Kultur erörtert. Bereits auf der Seite 8 findet sich folgende interessante Ausführung:

Die lateinische Wurzel des Wortes “Kultur” ist das Verb colere, das so gut wie alles bedeuten kan, von “hegen” und “pflegen” über “bewohnen” bis zu “anbeten” und “beschützen”. In der Bedeutung “bewohnen” hat es sich über lateinisch colonus, “der Ansiedler”, zum heutigen “Kolonialismus” entwickelt, so daß Buchtitel wie Kultur und Kolonialismus wiederum etwas Tautologisches haben.

Eagleton leitet von colere auf cultus (diese Definition wurde bereits in anderen Beitragen gebracht, wie zB bei bambooblog – im Vergleich zu China – oder Stephan M. Unter zeigt den Kulturbegriff von Seiten der Archäologie). Cultus als Gewohnheit hin zum heutigen (religiösen?) Begriff Kult, ein weiteres Zitat aus dem Buch lautet (S. 8):

Kulturelle Wahrheiten – ob hohe Kunst oder Volksüberlieferungen – könen heilige Wahrheiten sein, die es zu schützen und zu ehren gilt. Kultur erbt also einerseits den imposanten Mantel der Autorität, zeigt aber andererseits eine ungute Affinität zu Okkupation und Invasion; zwischen diesen beiden Polen, einem positiven und einem negativen, ist der Begriff heute angesiedelt.

Kultur ist somit so viel mehr als Museen, Kunstwerke, Theater- und Opernaufführungen oder Literatur. Eagleton spricht an anderer Stelle noch von einem weiteren Janusgesicht der Kultur (S. 12), nämlich, dass auch eine Teilung in uns selbst erfolgt, einen kultivierenden Teil und ein Teil, der ein Rohstoff für die Veredelung bzw. Kultivierung sei. Eagleton geht auch noch auf Kultur und Zivilisation ein, deren Ausführungen hoch interessant sind, wir aber hier im Rahmen der Blogparade nicht verbreitern möchten. Martin Lätzel ging in seinem Beitrag zur Blogparade #KultDef – Sie leben von Dingen, die sie liehen (Gottfried Benn) darauf ein. Die Fragen zu Kultur und Natur warf bereits historytoby auf. Auch der Beitrag von OGNZo ist hier unbedingt als lesenswert zu erwähnen. Kultur umfasst vieles, viel positives, aber manchmal auch negatives.

Kulturbegriff in der Kunstgeschichte

„Es hat den Anschein, als läge im Kulturbegriff seit dem 19.Jahrhundert das kategorische Verständnis einer historischen Kultur, die man im Rückblick verehren und betrachten, aber genauso auch bekämpfen konnte.“ Belting, Das Ende der Kunstgeschichte. Eine Revision nach zehn Jahren, München 2002, S. 24.

Die Auslegung des Kulturbegriffs in der Kunstgeschichte bringt vielerlei Tücken mit sich. Legt man die Begriffe eng oder weit aus? Sind diese synonym anwendbar oder existieren diese Begriffe nur parallel zueinander, bilden sie ein harmonisches Miteinander oder ist eins von beiden ranghoher? Wie ändert sich der Kulturbegriff in der Kunstgeschichte im Laufe der Jahrhunderte oder kommt es gar zu keinen Veränderungen?

Hans Belting spricht in diesem Zusammenhang wohl die wichtigsten Punkte für den Kulturbegriff in der Kunstgeschichte an und zeichnet die tendenzielle Veränderung des Begriffes durch die Jahrhunderte.

Stand im 19. Jahrhundert die historische Kultur im Vordergrund, die vom Betrachter aus der Weite und mit Demut betrachtet wird, ohne aktiv daran teilzunehmen, Beltling spricht hier von einer „Betrachtung in Erkenntnis und Verständnis“ ((Belting 2002, S.24.)), so verlagert sich die Tendenz in den kommenden Jahrhunderten zu einer aktiven Teilnahme am Kulturgeschehen.

Die einst von Weiten betrachtete Kultur fördert die Interaktion des Publikums, hebt die Ehrfurcht vor der Kunst auf, wird durch den technischen Fortschritt einer breiten Masse zugänglich gemacht und wird „ein kollektives Spektakel“ ((Belting 2002, S.24.)).

Das ständige Verlangen nach mehr Kunst, mehr Kultur und mehr Spektakel mündet in den sich ständig verändernden Ausstellungskonzepten. ((Belting 2002, S.25.)) Die Kunst alleine, wird für die Vermittlung von Kultur unzureichend und muss sich ständig neuentdecken und weiterentwickeln. Die Position der Kunst als einst autonomes Gebiet der Kultur wird mehrmals in Frage zu stellen sein.

„Vielmehr benutzt die Kultur die letzten Reserven, um sich zur Geltung zu bringen, und steht auf Gedeih und Verderb im Geschäft der eigenen Vermittlung, wobei sie auch die Kunst in die Pflicht nimmt, in den Zeugenstand zu treten.“ ((Belting 2002, S.25.))

Kulturbegriff in den Rechtswissenschaften

… #Kulturgüterschutz((na klar – die Juristinnen gehen wieder mit uns durch))

Gibt man im RIS (Rechtsinformationsystem des Bundes) im Bereich Bundesrecht den Begriff Kultur ein, so werden derzeit 3.383 Stellen in Gesetzen und Verordnungen gefunden, die das Wort “Kultur” beinhalten – natürlich reicht die Bandbreite von Verordnungen hinsichtlich Lehrgänge, über Abkommen bezüglich die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, hinzu äußeren Rechtsverhältnissen diverser Kirchen, dem Bundestheaterorganisationsgesetz, selbstverständlich dem Denkmalschutzgesetz, dem Forstgesetz, Kunstförderungsgesetz, Kunstrückgabegesetz, Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und viele weitere. Alleine die Spannbreite der Gesetze, Verordnungen und Abkommen zeigt wie vielfältig Kultur im Recht ist. Auf einen sehr relevanten Aspekt möchten wir eingehen, nämlich auf den Kulturgüterschutz.

Kulturgüterschutz ist nicht nur durch die Zerstörung antiker Plastiken von IS-Kämpfern von Bedeutung. Durch das Zerstören des Kulturgutes des Feindes wurde durch die Jahrhunderte versucht die Identität des gegnerischen Volkes oder Landes zu zerstören. Wir können uns zwar alle Gedanken darüber machen, was den nun Kultur für uns bedeutet, dennoch sollte die Menschheit immer im Hinterkopf behalten, dass man fremde Kulturen, fremdes Kulturgut, aber auch eigenes Kulturgut schützen und bewahren muss. Ein hier sehr interessantes Buch ist jenes von Günther Haase, Kunstraub und Kunstschutz, Band I: Kunstraub und Kunstschutz. Er behandelt in den ersten Kapitel “die Behandlung der Kunstwerke im Kriege in den Jahrhunderten” sowie die “Entwicklung des nationalen und internationalen Kunstschutzes”. Haase zeichnet hier anschaulich den Wandel der Einstellung der jeweiligen Sieger zur Kultur des Besiegten in den letzten 2000 Jahren nach. Durch die Einbeziehung der wichtigsten Kunstwerke des besiegten Volkes in die Kriegsbeute wurden mehrere “Ziele” verfolgt, zum einem kann dem eigenen Volk die “Beute” gezeigt werden, durch die Wegnahme wird dem Verlierer eine weitere Schmach zugefügt, die Identität bzw. seine Wurzeln sollen vernichtet werden ((Haase, S. 11)). Die Ausführungen über die Entwicklung des Kunst- und Kulturraubes und der Zerstörung würde an dieser Stelle zu weitführen, wir werden aber immer wieder auf unserem Blog zu den Aspekten der Kunstzerstörung berichten – siehe zuletzt unseren Beitrag “9 aufsehenerregende Kunstzerstörungs-Fälle” und unseren demnächst geplanten Beitrag “Zerstörung und Wiederaufbau – „Collapse and Recovery“ anhand von Werken der documenta 13”.

… #Fazit

Es gibt noch so viel mehr, worüber man sich im Zusammenhang mit der Kultur gedanken machen muss – dem Cultural Turn – Gedanken zur Globalisierung, evolutionistischer, kulturhistorischer, deskriptiver, humanistischer Kulturbegriff – und vieles weiteres mehr.

Es wurde gelesen, gegrübelt, getüftelt, diskutiert, geschrieben, gelöscht, rückgängig gemach und wiederhergestellt, eingefügt und wieder prokastiniert …

Sobald sich der Aha! Moment einschlich und wir glaubten, dass könnte es jetzt aber sein mit der #KultDef, fanden wir einen weiteren Ansatz und standen wieder bei Sekunde 0.001.

Und die Moral der Geschicht? Eine klare, allgemeingültige #KultDef konnten und wollten wir nicht finden. Kultur, ein derartiges “schneeballsystemartiges” Gebilde, welches so viele Facette innehat, dass es kontraproduktiv wäre, es zu verschachteln. Wie ein angenehmer Sommerregen – erfrischend, überraschend und wird von jedermann anders wahrgenommen und das ist auch das faszinierende dran.

Es sollte ein kurzer Beitrag werden :D, nun ja, wer bis hier durchgehalten hat, dem sei herzlichst gedankt!

Literaturempfehlungen

Gelesen haben wir diese Artikel alle, konnten aber aus Zeit-, Platz- und aus Höflichkeitsgründen gegenüber dem Leser nicht auf alle Aspekte eingehen, sondern maximal anreißen. Wer mehr darüber lesen möchte, dem seien noch folgende Artikel empfohlen:

Theodor W. Adorno / Max Horkheimer – Dialektik der Aufklärung – Link

Hermann Bausinger, Zur Problematik des Kulturbegriffes – Link

Hajo Cornel, Die Adorno-Falle – Blog der kulturpolitischen Gesellschaft – Link

Hans P. Hahn – Einführung in die Ethnologie – Was ist Kultur ? – Link

Johanna Riegler, Aktuelle Debatten zum Kulturbegriff – Link

Im Speziellen zum Kulturgüterschutz:

Swantje Karich, Welche Kulturgüter muss der Staat schützen ?, Welt 30.5.2015 – Link

Walter Steinmeier, Was müssen wir tun, wenn Kultur zerstört wird?, FAZ 15.5.2015 – Link

Ganz besonders möchten wir noch den Blog “Kulturgüterschutz” von Dr. Bernhard J. Hofer erwähnen – Link

Anmerkung

Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Blogparade #KultDef von Tanja Praske – schaut unbedingt auf ihre Seite, dort findet ihr neben vielen anderen tollen Artikel auch die Beiträge der anderen Teilnehmer, die allesamt spannend zu lesen sind.

5 Gedanken zu „Yeah !!??“

  1. Wow! Was für ein interessanter und umfangreicher Artikel! Seit der Blogparade binich viel aufmerksamer für den Begriff “Kultur” geworden. Danke für die Verlinkung!
    Liebe Grüße
    Ulrike

  2. Liebe Alex,

    wow – kein Beitrag, den ich einfach so weglesen kann, vielmehr ein Beitrag, zu dem ich wohl immer wieder zurückkehren werde – danke für eure facettenreiche #KultDef! Euer Ritt durch die Wissenschaftsgeschichte des Kulturbegriffs bietet viele Denkanreize. Als ich die Blogparade noch mit Aphorismen zum Begriff “Kultur” auf Twitter anteasierte, kamen immer wieder Aussagen auf, die der Zeit entsprechend geprägt waren. Manchen davon können heute anders interpretiert. Ja, spannend für mich!

    Erst einmal ein herzliches Dankeschön für diesen tiefgründigen Beitrag – klasse!

    Liebe Grüße,
    Tanja

  3. Liebe Ulrike !

    Danke ! Uns geht es mit dem Begriff Kultur genauso ! So viele spannende Aspekte !

    Wir danken für deinen Beitrag !

    Liebe Grüße
    Alex

  4. Liebe Tanja !

    Wie schon ein paar Mal erwähnt, erschien uns das Beitrag schreiben für #KultDef zunächst einmal ganz “easy”, aber nach und nach – und vor allem nach dem Lesen der einzelnen Beiträge zu #KultDef – wurde es für uns immer schwieriger überhaupt eine Definition zu finden.

    Eine Zusammenfassung zu #KultDef wird hier sicherlich dir einiges abverlangen. Ich denke, dass hier ein E-Book interessant wäre, letztlich auch angesichts der Fülle der Beiträge, die es schon gibt und die noch folgend werden.

    Liebe Grüße
    Alex & Eva

  5. Liebe Alex, liebeEva,

    ein sehr gelungener analytischer Querschnitt zu verschiedenen Kulturdefinitionen – und gleichzeitig ein guter Überblick über einen Teil der Reaktionen zu Tanjas Blogparade!
    Der juristische Blickwinkel ist besonders spannend, schließlich kommen bei #KultDef meist verschiedene kulturwissenschaftliche, aber auch ganz persönliche und emotionale Ansätze zum tragen. Insbesondere das Thema Kulturgüterschutz ist heute aktuell wie nie – ein wichtiger Verweis in Zusammenhang mit der Frage nach einer Definition von Kultur.

    Viele Grüße
    Angelika

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