Die 21 Tage lang andauernde Untersuchungshaft, das darauf folgende Strafverfahren von ca. 4 Wochen sowie die Verurteilung zu 3 Tagen schwerem Arrest von Egon Schiele markiert einen wichtigen Wendepunkt in seiner Kunst.((Wischin, S. 11)) Was war passiert ? Warum wurde gegen Egon Schiele Anklage erhoben ? Wie wirkten sich diese Umstände auf seine Kunst aus ?
Der Vorfall von Neulengbach
Sachverhalt
Beteiligte Personen waren Egon Schiele, Valerie (Wally) Neuziel und Tatjana von Mossig, ein knapp 14 Jahre altes Mädchen, das mit seinen Eltern in Neulengbach lebte. Eines Nachts tauchte Tatjana bei Schiele und Wally auf und bat um eine Übernachtungsmöglichkeit, da sie von daheim davon gelaufen sei, weil sie sich von ihren Eltern schlecht behandelt fühlte.((Wischin, S. 28)) Die Nacht habe das Mädchen in Wallys Zimmer verbracht. Tags drauf ging es nach Wien, wo Schiele den Abend und die Nacht auf einer Soiree von Carl Reininghaus verbrachte. Wally und Tatjana, die vorgab zu ihrer Großmutter fahren zu wollen, sich aber nicht zu dieser traute, fuhren am Tag darauf mit Egon Schiele wieder zurück nach Neulengbach, wo das Mädchen abermals eine Nacht bei den beiden blieb.((Quelle sowie eine detailliertes Schilderung des Sachverhaltes – URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306441&detailonr=217712816.)) Wischin zitiert hier Heinrich Benesch (Handschriftliche Erinnerung an Egon Schiele): “Das Mädchen wollte nicht so spät zur Großmutter kommen, daher wurde es ins Hotel mitgenommen, wo alle drei übernachteten. Schiele im abgesonderten Zimmer.”((Wischin, S. 31)) Dies wurde später von den Ermittlungsbehörden als Indiz für ein begangenes Sexualdelikt gedeutet.((Wischin, S. 32)). Aufgrund vorliegender Urkunden steht fest, dass Schiele am 23.3.1912 an der Soiree Reininghaus teilnahm sowie das Wally und Tatjana in einem Hotel übernachteten. Begleitet wurde Schiele von seiner Schwester Gerti.((Womit Wischin die Darstellung von Benesch widerlegt, S. 32))
Der Vater des Mädchens, Ritter Theobald von Mossig, tauchte bei Schiele auf und verlangte die Übergabe seiner Tochter, drohte damit, dass Schiele wegen “Verführung einer Minderjährigen mit den Gerichten in Konflikt kommen” werde, er habe bereits eine Anzeige erstattet.
Vorerhebungen / Voruntersuchungen
Theobald von Mossig hatte eine Vermisstenanzeige erstattet, der Tatbestand der Entführung – § 96 StG könnte erfüllt sein, so dass die Mühlen der Justiz zu mahlen begonnen haben und Ermittlungen gegen Egon Schiele aufgenommen wurden. ((URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306441&detailonr=217712816))
Da bekannt war, dass Schiele auch Kinder-Modelle zeichnete, sich in seiner Wohnung Bilder von nackten Mädchen befanden, stand Schiele bald unter dem Verdacht des Verbrechens der Schändung (§ 128 StG). Tatjana wurde ärztlich auf ihre Unberührtheit untersucht, eine Hausdurchsuchung bei Schiele wurde vorgenommen, im Zuge dessen sind 125 Zeichnungen beschlagnahmt worden. Im Wohn- oder Schlafzimmer (Wischin spricht vom Wohnzimmer, S. 57) befand sich ein “Farbblatt, darstellend ein ganz junges, nur am Oberkörper bekleidetes Mädchen”. Dadurch, dass Schiele den Kinder-Modellen die Möglichkeit anbot, alle Räume zu besichtigen, wurde auch in Richtung Sittlichkeitsübertretung gemäß § 516 StG ermittelt.((URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306441&detailonr=217712816))
Die Ermittlungsergebnisse wurden im April 1912 der Staatsanwaltschaft St. Pölten übermittelt, die Einleitung gerichtlicher Voruntersuchungen nach den oben genannten Paragraphen sowie die Verhängung der Untersuchungshaft (eine Beeinflussung von Tatjana von Mossig wurde befürchtet) beantragt. Nach der Einvernahme von Schiele wurde am 13.4.1912 die Untersuchungshaft über den Künstler verhängt und dieser wurde in die Zelle Nr. 2 des Gefangenentraktes des Bezirksgerichts Neulengbach verbracht.((URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306441&detailonr=217712816))
Untersuchungshaft
In der Untersuchungshaft schuf Egon Schiele insgesamt 13 Werke (zwischen dem 19. und 27.4.1912) auf Papier (Bleistift, Aquarell, Gouache), wobei sich 10 Zeichnungen sich im Besitz der Albertina befinden.((Abb. Egon Schiele, 21.4.1912, Tür in das Offene – URL: http://sammlungenonline.albertina.at/?query=Inventarnummer=[31160]&showtype=record. Die weiteren Zeichnungen sind im Katalogtext der Albertina verlinkt.))
Besonders bemerkenswert ist die Zeichnung vom 23.4.1912 – “Den Künstler hemmen ist ein Verbrechen, es heisst keimendes Leben morden!”, die Egon Schiele auf dem Bett liegend in seiner Zelle zeigt.((Abb. Albertina, URL: http://sammlungenonline.albertina.at/?query=Inventarnummer=[31162]&showtype=record))
Die Gefängnis-Zeichnungen Schieles zeigen die steigende Angst des Künstlers vor einem noch ungewissen Ausgangs seines Strafprozesses, letztlich war er von einer Haftstrafe von bis zu 20 Jahren bedroht. Schröder führt im Katalogtext zu den Zeichnungen aus, dass “der Künstler die 24 Tage der Inhaftierung als einen tiefgreifenden und verletzenden Eingriff in seine Existenz erlebte“.((Klaus Albrecht Schröder, Katalogtext zu “Ich werde für die Kunst und meine Geliebten gerne ausharren” URL: http://sammlungenonline.albertina.at/?query=Inventarnummer=[31160]&showtype=record#035750ef-5905-4ad2-9817-4474e7489fdc)) Zeichnet Egon Schiele am Beginn noch seine Zelle und die Umgebung realistisch, so steigert sich zunehmend die Dramatik.((Am besten mit dieser Abbildung beginnen und sich durch die vorhandenen Zeichnungen der Albertina klicken: URL: http://sammlungenonline.albertina.at/?query=Inventarnummer=[31032]&showtype=record))
Strafverfahren & Urteil
Am 30.4.1912 wurde Egon Schiele zur Gerichtsverhandlung in das Kreisgericht St. Pölten überstellt. Gemäß § 13 StPO war damals für die angeklagten Delikte ein Vier-Richter-Senat (wovon einer den Vorsitz führte) zuständig. Am 4. Mai 1912 wurde Schiele dem Strafsenat vorgeführt, Verteidiger war Dr. Hans Weiser.((Wischin, S. 52)). Bezüglich der Anklagepunkte der Entführung und der Schändung wurde Schiele am 4. Mai 1912 freigesprochen, aber wegen „gröblicher und öffentliches Ärgernis verursachender Verletzung der Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit“ wurde er zu drei Tagen Arrest verurteilt, weil er erotische Zeichnungen auch Kindern zugänglich gemacht hatte.((Siehe dazu den Punkt Vorerhebungen / Voruntersuchungen – URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306441&detailonr=217712816))
Zu Schieles Zeit war weder die Herstellung von pornographischen Bildern noch deren Besitz strafbar, sondern deren Verbreitung, nämlich die Zugänglichmachung zu einem unbestimmten Personenkreis, somit wurden die beschlagnahmten Zeichnungen Egon Schiele wieder zurückgegeben, die aufgehängte Aktzeichnung hingegen wurde vernichtet.((Wischin, S. 57)) Der Strafrahmen für § 516 StG betrug strenger Arrest von 8 Tagen bis 6 Monaten, somit war die verhängte Strafe von 3 Tagen viel milder, was wohl auf die Unbescholtenheit Schieles und die Dauer der Untersuchungshaft zurückzuführen ist. Dennoch musste Egon Schiele die 3 Tage Arrest antreten und abbüßen, da eine Anrechnung der Untersuchungshaft zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht gesetzlich geregelt war.((Wischin, S. 60)).
Folgen
Die Untersuchungshaft, das Strafverfahren und die Arreststrafe beeinflusste und änderte das Leben und das Werk Egon Schieles. Am 7.5.1912 zog er von Neulengbach nach Wien, er zeichnete (mit einer Ausnahme) keine Kinderakte mehr.((Werner Sabitzer, Kriminalfall Egon Schiele, URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/09_10/files/Kriminalfall_Schiele.pdf sowie auf Sabitzer Weblog – https://sabitzer.wordpress.com/2012/12/30/ ))
Schauplatz (Dauerausstellung)
Im ehemaligen Gefängnistrakt des Bezirksgerichts Neulengbach kann eine Dauerausstellung, täglich von 9.00 bis 17.00 h, besucht werden.((Öffnungszeiten – URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=218306414&detailonr=217712821)) Besichtigt werden kann die Zelle 2, in der Egon Schiele seine 21 Tage lang andauernde Untersuchungshaft verbrachte und 13 Zeichnungen schuf.((EInblick in die Dauerausstellung – URL: http://www.neulengbach.gv.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=221262212&detailonr=221262212))
Update – Die noch bis zum 7.9.2015 im Leopoldmuseum laufende Sonderausstellung Wally thematisiert ebenfalls die “Affäre Neulengbach”.
Weiterführende Links
Die Seite der Gemeinde Neulengbach – Vorfall von Neulengbach 1912
Webseite der Familie Mossig – Tatjana Mossig
Literatur
Buchempfehlungen rund um Egon Schiele, den Prozess, seine Modelle, seine Sammler und seine Bilder:
- Franz Wischin, Egon Schiele, ‘Ich Gefangener, schuldlos gestraft, gereinigt !’, 1998
Das 1998 von Dr. Franz Wischin (ehemaliger Richter) veröffentlichte Buch “ICH GEFANGENER” ist ein wahrer Schatzfund an Unterlagen rund um das Strafverfahren gegen Egon Schiele. Sehr lesenswert !
- Hilde Berger, Tod und Mädchen. Egon Schiele und die Frauen, 2009.
- Lisa Fischer. irgendwo. Wien, Theresienstadt und die Welt. Die Sammlung Heinrich Rieger, 2008.
Lesenswerte Darstellung über das Leben Dr. Heinrich Rieger, dessen Sammlung bis 1938 eine der größten Sammlungen an zeitgenössischer Kunst in Wien war und von den Nationalsozialisten zerstört wurde. Dr. Heinrich und Bertha Rieger wurden in Konzentrationslagern ermordet. Nach 1945 konnte ein Teil der Sammlung restituiert werden, ein Teil blieb und bleibt verschwunden – irgendwo zwischen Wien, Theresienstadt und der Welt. ((Fischer, irgendwo, Rückseite des Buches)) In zwei Kapitel “Schauplatz Gericht – die Affäre Kasimir und – die Affäre Welz” werden Gerichtsprozesse rund um die Sammlung Rieger beschrieben. Eine nähere Darstellung folgt auf unserem Blog !
- Otto Hans Ressler, Das Mädchen mit dem Hut. Die wahre Geschichte eines fiktiven Bildes, 2010.
Otto Hans Ressler erzählt in seinem Roman die Geschichte eines Bildes von Schiele, das dieser nie gemalt hat, als Parabel auf die Kunst und die Kulturpolitik Österreichs im 20. Jahrhundert. Von einem Buchhändler, der in Auschwitz ermordet wird, einem Sammler, der 1938 aus Österreich fliehen muss, von der Arisierung des Gemäldes und letztlich von der Hinhaltetaktik Österreichs bezüglich der Restituierung von jüdischem Eigentums.
Interessantes Blogthema und wirklich sehr gut recherchiert! Bin durch den Blogger-Kommentiertag auf diese Seite gestoßen.
Vielen Dank !
Kunstrecht ist ein wirklich spannendes Rechtsgebiet. Wir hoffen, dass wir mit unseren Beiträgen es noch anschaulicher machen können.
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