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Kunst &

Yeah !!??

Nach #KultEr und #KultTipp ruft Tanja Praske zu #KultDef auf ! Äh ? Bitte ? Was ? Jurist_innen und Definitionen – das warf uns gleich einmal in die juristische Denkschiene. Wie und wo ist das geregelt, wer definiert den Begriff (sic!), etc. Nach der ersten Euphorie und Brainstormen via Skype, stellte sich bei uns die Ernüchterung ein – wir können und wollen Kultur nicht definieren und je länger wir darüber nachdachten, umso mehr schlich sich auch ein negatives Gefühl ein. Kultur umfasst soviel, beinhaltet viele Facetten und Aspekte, so dass wir in unserem Beitrag zu #KultDef unsere Gedanken dazu festhalten möchten.

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Verhüllen und Inszenieren in der Kunst

Verhüllt wurden religiöse Werke, wie zB Ikonen, die bei Prozessionen ver- bzw. enthüllt wurden und dann wie eine Majestät auftraten, aber auch religiöse Skulpturen, Madonnen mit dem Jesuskind wurden verhüllt.[1]Welche Arten der Gemälde wurden verhüllt ? Neben religiösen Motiven, Familien- und klassischen Portraits, „wertvolle“ Bilder, Aktbilder aber auch Bilder, die den Betrachter erschrecken konnten bzw. könnten. Je nach Art des Gemäldes, sei es nun eine Madonna, ein Portrait eines Herrschers oder ein wunderschönes, nacktes Mädchen, eröffnet sich jeweils ein anderer Sinn und Zweck der Verhüllung.

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Von Banalität und Gesetzen

Die Diskussion zu dem in der Zeit von Wolfgang Ullrich erschienen Artikel “Stoppt die Banalisierung” beinhaltet schon einige sehr, sehr gute Beiträge und entwickelt sich beinahe schon zu einer Blogparade zum Thema #Banalität im Kunstbereich. Angesichts der Vielzahl an Punkten, die mir diskussionswürdig erscheinen, werde ich dazu zwei Beiträge veröffentlichen. Der heutige bezieht vor allem auf den Artikel und die Kommentare, die auf diesen bezogen sind.

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